Erfüllt Ihre Kasse die Vorgaben der KassenSichV?

kassensichvAb dem 1.1.2020 müssen in Deutschland Kassensysteme mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese Sicherheitseinrichtung muss vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert sein und besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.

Die Kassensysteme müssen beim Finanzamt angemeldet werden.

Es gibt eine Belegausgabepflicht.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link eines unserer Lieferanten:
https://multidata-kassen.de/kassengesetz-2020/

 

Wir beraten Sie gerne!

 

 

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