Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hübner Kassensysteme, Siegen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Der   Verkauf   unserer   Waren   und   Dienstleistungen   erfolgt   ausschließlich   an
Gewerbetreibende.

(2) Diese   Geschäftsbedingungen   gelten   für   alle   gegenwärtigen   und   zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen  werden,  selbst  bei  Kenntnis,  nicht  Vertragsbestandteil,  es  sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche
oder  juristische  Personen  oder  rechtsfähige  Personengesellschaften,  mit  denen  in
Geschäftsbeziehung   getreten   wird,   die   in   Ausübung   einer   gewerblichen   oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote auf unseren Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt
insbesondere  bei  Preisen,  Abbildungen  und  Prospekten.  Technische  Änderungen
sowie  Änderungen  in  Form,  Farbe  und/oder  Gewicht  bleiben  im  Rahmen  des
Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung gegenüber uns
oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.

(3) Der  Vertragsschluss  erfolgt  unter  dem  Vorbehalt  der  richtigen  und  rechtzeitigen
Selbstbelieferung  durch  unsere  Zulieferer.  Dies  gilt  nur  für  den  Fall,  dass  die
Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von uns zu vertreten
ist,  insbesondere  bei  Abschluss  eines  kongruenten  Deckungsgeschäfts  mit  unserem  
Zulieferer. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert.    Die    Gegenleistung    wird,    soweit    bereits    erbracht,    unverzüglich
zurückerstattet.

(4) Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist eine weitere Frist
von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so
kann  der  Unternehmer  vom  Kaufvertrag  zurücktreten.  Ein  Schadensersatzanspruch
kommt nicht in Betracht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.


§ 3 Annahmeverzug
Gerät  der  Unternehmer  mit  seiner  Verpflichtung,  die  Ware  bei  ordnungsgemäßer
Bereitstellung  anzunehmen,  in  Verzug,  so  sind  wir  berechtigt,  nach  Ablauf  einer
Nachfrist  von  mindestens  10 Tagen  Schadensersatz  zu  verlangen  oder vom  Vertrag
zurückzutreten.

§ 4 Gewährleistung

(1) Für   Mängel   an   der   Ware   wird   zunächst   nach   unserer   Wahl   Gewähr   durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung  der  Vergütung  (Minderung)  oder  Rückgängigmachung  des  Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der  Unternehmer  muss  uns  offensichtliche  Mängel  innerhalb  einer  Frist  von  vier
Wochen    ab    Empfang    der    Ware    schriftlich    anzeigen;    anderenfalls    ist    die
Geltendmachung  des  Gewährleistungsanspruches  ausgeschlossen.  Zur  Fristwahrung
genügt  die  rechtzeitige  Absendung.  Den  Unternehmer  trifft  die  volle  Beweislast  für
sämtliche  Anspruchsvoraussetzungen,  insbesondere  für  den  Mangel  selbst,  für  den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3) Wählt  der  Unternehmer  wegen  eines  Mangels  nach  gescheiterter  Nacherfüllung  den
Rücktritt  vom  Vertrag,  steht  ihm  daneben  kein  Schadensersatzanspruch  wegen  des
Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt   die   Ware   beim   Unternehmer,   wenn   ihm   dies   zumutbar   ist.   Der
Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen
die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig verursacht haben.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware  ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies
gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 4
Abs. 2).

(5) Als  Beschaffenheit  der  Ware  gilt  grundsätzlich  nur  die  Produktbeschreibung  von
unserer   Seite   oder   des   Herstellers   als   vereinbart.   Öffentliche   Äußerungen,
Anpreisungen  oder  Werbung  des  Herstellers  stellen  daneben  keine  vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe dar.

(6) Erhält  der  Unternehmer  eine  mangelhafte  Montageanleitung,  sind  wir  lediglich  zur
Lieferung einer  mangelfreien  Montageanleitung  verpflichtet  und  dies  auch  nur  dann,
wenn    der    Mangel    der    Montageanleitung    der    ordnungsgemäßen    Montage
entgegensteht.

(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Gefahrübergang – Versendung

(1) Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
mit  der  Übergabe,  beim  Versendungskauf  mit  der  Auslieferung  der  Sache  an  den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.

(3) Gibt  der  Unternehmer  keinen  besonderen  Versandwunsch  an,  so  versenden  wir  die
Ware nach dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.

(4) Festgestellte  Transportschäden  sind  unverzüglich  anzuzeigen  und  die  Ware  ist  mit
einer   Anerkenntniserklärung   der   Spedition,   Post,   Bahn   oder   eines   sonstigen
Paketdienstes    sowie    einer    Abtretungserklärung    des    Unternehmers    an    uns
einzusenden.  Hiernach  kann  eine  Ersatzlieferung  durch  uns  erfolgen,  soweit  die
Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des Transportunternehmens gegeben sind
und   der   Unternehmer   alle   hierfür   erforderlichen   Unterlagen   und   Informationen
überreicht hat.

§ 6 Vergütung

(1) Nach  Auslieferung  der  Ware  an  den  Unternehmer  wird  die  Rechnung  erstellt.  Der
Rechnungsbetrag   ist   per   Vorkasse   durch   die   im   Internetshop   angebotenen
Zahlungsmöglichkeiten zu begleichen, oder wird auf Wunsch per Nachnahme erhoben.
Als  Zahlungstag  gilt  der  Tag,  an  dem  wir  über  das  Geld  verfügen  können.  Ein
Skontoabzug  ist  unzulässig.  Andere  Zahlungsarten  als  Vorkasse  bedingen  einer
zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Beim  Versendungskauf  versteht  sich  der  Kaufpreis  zuzüglich  der  Transportkosten
(siehe § 5 Abs. 1).

(3) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir jedoch in
Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten
des Unternehmers.

(4) Der  Unternehmer  hat  ein  Recht  zur  Aufrechnung  nur,  wenn  seine  Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein
Zurückbehaltungsrecht   nur   ausüben,   wenn   sein   Gegenanspruch   auf   demselben
Vertragsverhältnis beruht.

(5) Tritt  Zahlungsverzug  ein,  so  sind  wir  berechtigt,  den  Unternehmer  von  weiteren
Lieferungen,  auch  wenn  Sie  bereits  bestätigt  worden  sind,  auszuschließen  und  ein
entsprechendes   Zurückbehaltungsrecht   geltend   zu   machen.   In   Ausnahmefällen,
insbesondere wenn der Unternehmer dringend auf die Belieferung angewiesen ist, was
dieser  nach  Geltendmachung  des  Zurückbehaltungsrechts  unverzüglich  anzuzeigen
und zu belegen hat, wird nach bereits erteilter Bestätigung durch uns eine Belieferung
nach Vorkasse oder per Nachnahme erfolgen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir  behalten  uns  an  allen  von  uns  gelieferten  Waren  das  Eigentum  vor,  bis  der
Unternehmer    sämtliche    Forderungen    aus    der    laufenden    Geschäftsbeziehung
vollständig beglichen hat.

(2) Der  Unternehmer  ist  berechtigt,  die  Ware  im  ordentlichen  Geschäftsgang    weiter  zu
veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen
die  Abtretung  an.  Nach  der  Abtretung  ist  der  Unternehmer  zur  Einziehung  der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der  Unternehmer  seinen  Zahlungsverpflichtungen  nicht  ordnungsgemäß  nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.

(3) Der  Unternehmer  ist  verpflichtet,  die Ware  pfleglich  zu  behandeln.  Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.

(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle
einer  Pfändung,  sowie  etwaige  Beschädigungen  oder  die  Vernichtung  der  Ware
unverzüglich  mitzuteilen.  Der  Unternehmer  verpflichtet  sich  weiterhin  bei  Pfändungen
der  Vorbehaltsware  oder  von  an  uns  abgetretenen  Forderungen  durch  Dritte,  den
Pfändenden   sowie   den   eingeschalteten   Vollstreckungsorganen   mündlich   sowie
schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst
alles  zur  Wahrung  unserer  Rechte  zu  unternehmen.  Einen  Besitzwechsel  der  Ware
sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat uns der Unternehmer, soweit
noch    Eigentumsvorbehalt    besteht,    ebenfalls    unverzüglich    anzuzeigen.    Der
Unternehmer  hat  jederzeit  auf  Verlangen  nachzuweisen,  wo  sich  die  Vorbehaltsware
befindet.

(5) Wir  sind  berechtigt,  bei  vertragswidrigem  Verhalten  des  Unternehmers,  insbesondere
bei  Zahlungsverzug  oder  bei  Verletzung  einer  Pflicht  nach  Abs.  3  und  4  dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und
im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die uns nicht gehören,
so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
uns  gelieferten  Ware  zu  den  sonstigen  verarbeiteten  Gegenständen.  Dasselbe  gilt,
wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist  der  Unternehmer  Kaufmann,  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechts  oder
öffentlich-rechtliches   Sondervermögen,   ist   ausschließlicher   Gerichtsstand   für   alle
Streitigkeiten  aus  diesem  Vertrag  unser  Geschäftssitz.  Dasselbe  gilt,  wenn  der
Unternehmer  keinen  allgemeinen  Gerichtsstand  in  Deutschland  hat  oder  dessen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Sollten  einzelne  Bestimmungen  des  Vertrages  mit  dem  Unternehmer  einschließlich
dieser  allgemeinen  Geschäftsbedingungen  ganz  oder  teilweise  unwirksam  sein  oder
werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
gänzlich oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


AGB-Version vom 01.10.2011

Hübner Kassensysteme
Frank Hübner
Papierfabrik 3
57072 Siegen
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